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W·I·R baut mit Recht.
Das Bau- und Architektenrecht birgt viele Fallstricke und bedarf daher einer kompetenten und erfahrenen rechtlichen Begleitung. Wir beraten und vertreten Bauunternehmer und Bauträger von der Projektierung bis zur Errichtung einer Immobilie sowie Erwerber und Wohnungseigentümergemeinschaften bei der Verfolgung ihrer vertraglichen Ansprüche.
Wir bauen auf ein festes Fundament: das Bau- und Architektenrecht. Unter Berücksichtigung Ihrer wirtschaftlichen Interessen erarbeiten wir praktikable Lösungen.
Der Fokus unserer Tätigkeiten im Baurecht auf einen Blick:
Privates Baurecht
- Selbständiges Beweisverfahren bei Baumängeln
- Durchsetzung der Vergütungsansprüche des Bauunternehmers einschließlich ihrer Sicherung
- Gestaltung und Abwicklung von Bauträgerverträgen
- Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen
Architektenrecht
- Prüfung und Gestaltung von Architektenverträgen
- Durchsetzung und Abwehr von Vergütungsansprüchen
- Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen